Preispauschalen für ein erstes Beratungsgespräch in der Kanzlei
Das erste Beratungsgespräch in der Kanzlei stellt eine einmalige, pauschale und überschlägige Einstiegsberatung dar, bei der sich ein Mandant erstmals in einem Gespräch an den Rechtsanwalt wendet, um von ihm einen mündlichen Rat oder eine mündliche Auskunft ohne jede weitere anwaltliche Tätigkeit zu erhalten.
Rechtsgebiet
ab €
Rechtsgebiet
ab €
Rechtsgebiet
ab €
Abnahme
10,00
Kaufvertrag
12,00
Anwaltshaftung
20,00
Allgemein
15,00
Mängel
12,00
Immobilie
20,00
Arbeit
10,00
Mediation
15,00
Mahnbescheid
10,00
Arzthaftung
15,00
Miete
10,00
Nachbarstreit
13,00
Bauen
15,00
MPU
15,00
Öffentliches Recht
15,00
Bauträger
15,00
Opferrecht
15,00
Patientenverfügung
10,00
Betreuung
15,00
Punkte, MPU
20,00
Schadensersatz
20,00
Bußgeld
10,00
Reisen
15,00
Schmerzensgeld
20,00
Erben
15,00
Strafrecht
12,00
Straßenverkehr
20,00
Forderung
12,00
Testament
15,00
Verwaltungsrecht
20,00
Führerschein
14,00
Verbraucher
15,00
Vollstreckungsbescheid
10,00
Internet
10,00
Verträge
20,00
Wohnungseigentum
20,00
Insolvenz
10,00
Werkvertrag
18,00
Zwangsvollstreckung
15,00
Im ersten Beratungsgespräch in der Kanzlei haben Sie die Möglichkeit, einem Rechtsanwalt den Sachverhalt und Ihre juristischen Probleme mündlich zu schildern. Sie können Fragen stellen und Ihr Ziel vorgeben. Der Anwalt wird die wesentlichen juristischen Punkte herausarbeiten, einen Lösungsweg vorschlagen und die dafür zu erwartenden Kosten aufzeigen.
Sofern der Anwalt zusätzliche Tätigkeiten über das erste Beratungsgespräch in der Kanzlei hinausgehend erbringen soll, sind diese Gebühren in den Kosten des ersten Beratungsgesprächs nicht enthalten