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Das außergerichtliche u. gerichtliche Kostenrisiko


Die Kosten für die Durchführung von Zivilprozessen übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten von Mandanten, so dass sie sich deshalb nicht in die Lage versetzt sehen, begründete Ansprüche vor Gericht streitig mit dem Anspruchsgegner auszutragen.

Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten werden nämlich grundsätzlich nach dem Streitwert berechnet und die Gerichtskosten müssen bereits bei Klageeinreichung bezahlt werden.

So beträgt z.B. (wenn der Prozess verloren geht) bei einem Streitwert von 100.000,00 EUR das Prozesskostenrisiko für den Mandanten etwa 11.743,00 Euro (Kosten des eigenen und gegnerischen Anwalts, Gerichtskosten, Kosten der Zeugen, usw.).

Wir können Ihnen auf Anfrage mit unserem Formular das außergrichtliche und das gerichtliche Kostenrisiko für einen Zivilprozess (1. Instanz, 2. Instanz, Revision) ausrechnen und mitteilen.






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