Das außergerichtliche u. gerichtliche Kostenrisiko
Die Kosten für die Durchführung von Zivilprozessen
übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten von Mandanten, so dass
sie sich deshalb nicht in die Lage versetzt sehen, begründete Ansprüche
vor Gericht streitig mit dem Anspruchsgegner auszutragen.
Die
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten werden nämlich grundsätzlich nach dem
Streitwert berechnet und die Gerichtskosten müssen bereits bei
Klageeinreichung bezahlt werden.
So beträgt z.B. (wenn der
Prozess verloren geht) bei einem Streitwert von 100.000,00 EUR das
Prozesskostenrisiko für den Mandanten etwa 11.743,00 Euro (Kosten des
eigenen und gegnerischen Anwalts, Gerichtskosten, Kosten der Zeugen,
usw.).
Wir können Ihnen auf Anfrage mit unserem Formular das außergrichtliche und das
gerichtliche Kostenrisiko für einen Zivilprozess (1. Instanz, 2.
Instanz, Revision) ausrechnen und mitteilen.