Startseite
Preispauschalen
Online-Telefon-Telefax
Notruf
Kontakt
Sitemap
Impressum
Kanzlei-Lageplan
Bau u. Immobilien
Kostendeckung
Mahnbescheid
Miete
Mietvertrag
Kündigung 1
Kündigung 2
Kündigung 3
Kündigung 4
Fortsetzung
Mieterhöhung
Patientenverfügung
Schadensersatz
Schlichtung
Strafrecht
Straßenverkehr
Todesfall
Verbraucher
Werkvertrag
Weiteres
 

Kündigung 4, Eigenbedarfskündigung von Wohnraum.


Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 573 BGB) darf der Vermieter dem vertragstreuen Mieter die vermietete Wohnung u.a. nur dann kündigen, wenn er die Wohnung für sich, für eine zum Haushalt gehörende Person oder für einen Familienangehörigen benötigt.

In seinem Kündigungsschreiben hat der Vermieter die Person anzugeben, für die er die Wohnung benötigt. Dabei ist er zur Angabe eines konkreten Sachverhalts verpflichtet, mit dem er sein Interesse an der Wohnung begründen möchte.

Wenn sich der Vermieter auf eine Eigenbedarfskündigung stützt, ohne dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dann kann sich der Vermieter schadensersatzpflichtig gegenüber dem Mieter machen, sofern er ihn bewusst täuschen wollte.

Auch wenn eine Eigenbedarfskündigung berechtigt ist, kann sich der Mieter auf die Sozialklausel stützen und wegen unzumutbarer Härte Widerspruch gegen die Kündigung erheben. Auf dieses Recht ist der Mieter rechtzeitig, also vor Ablauf der Widerspruchsfrist, hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, dann kann der Mieter noch im ersten Termin zur Räumungsklage seinen Widerspruch erklären. Im Rahmen der gegenseitigen Aufklärungspflicht hat der Mieter dem Vermieter auf Verlangen unverzüglich über die Gründe seines Widerspruchs Auskunft zu erteilen. Kommt der Vermieter dieser Obliegenheit nicht nach, dann kann das für ihn bei einem nachfolgenden Räumungsprozess zu einer ungünstigen Kostenentscheidung führen (§ 93 b Absatz 2 ZPO).  

Bei einem erfolgreichen Widerspruch des Mieters kann das Gericht z.B. anordnen, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird. 

Hat der Mieter der Kündigung nicht widersprochen, obwohl er auf sein Recht hingewiesen wurde, dann ist eine Berufung auf die Sozialklausel im späteren Prozess nicht mehr möglich.


Sitemap