Der Eigentümer eines privat, gewerblich oder gemischt
genutzten Pkw hat einen Schadensersatzanspruch, wenn er die Möglichkeit
zur Nutzung für seinen Pkw einbüßt und er kein Ersatzfahrzeug auf Kosten
des Schädigers mietet (Schadensersatz1). Beispielsweise nach einem Verkehrsunfall.